Allgemeine Verkaufsbedingungen

  1. DEFINITIONEN

In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“) haben die Begriffe mit dem Großbuchstaben die folgende Bedeutung:

"Partei" bezeichnet je nach Fall den Verkäufer oder den Käufer;

"Parteien" bezeichnet gemeinsam den Verkäufer und den Käufer;

"Waren" bezeichnet die Maschinen, ihr Zubehör und die entsprechenden Ersatzteile, die der Verkäufer gemäß diesen AGB an den Käufer liefert;

"Verkäufer" bezeichnet Achilli S.r.l., ein im Handelsregister von Rimini unter der Nummer 02343350407 eingetragenes Unternehmen mit Sitz in Rimini, Via Montescudo, 148;    

Bereitschaftswarnung“ bezeichnet die schriftliche Mitteilung, mit welcher der Verkäufer dem Käufer mitteilt, dass die Waren zur Abholung bereit sind;

Käufer“ bezeichnet jede Person, Körperschaft, Gesellschaft oder Behörde, die ein Angebot oder ein Angebot des Verkäufers zum Verkauf der Waren annimmt oder deren Bestellung der Verkäufer angenommen hat;

"Angebot" oder "Kostenvoranschlag" bezeichnet das Standarddokument des Verkäufers, das diesen AGB unterliegt und eine Beschreibung der vom Verkäufer zu liefernden Waren enthält;

"Bestellung" bezeichnet alle Bedingungen, die in jeder vom Käufer erteilten Bestellung angegeben sind;

"Auftragsbestätigung" oder "Proforma-Rechnung" bezeichnet die Annahme der vom Käufer erhaltenen Bestellung durch den Verkäufer;

"Preis" bezeichnet den Preis der Waren, der in der zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung geltenden Preisliste oder, falls abweichend, in der Auftragsbestätigung angegeben ist, wobei davon ausgegangen wird, dass im Falle einer Unstimmigkeit der auf der Bestellung angegebene Preis Vorrang hat. Vom Preis sind Zölle und alle anderen Steuern und/oder Versicherungen ausgeschlossen, die vollständig vom Käufer zu tragen sind;

Unterscheidungszeichen“ bezeichnet alle Marken, Handelsnamen, Firmennamen und Logos des Verkäufers.

 

  1. ANWENDBARKEIT

Diese AGB gelten für alle Vereinbarungen über den Verkauf der Waren durch den Verkäufer zugunsten des Käufers aufgrund einer oder mehrerer Bestellungen.

 

  1. BESTELLUNGEN UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN
    • Jede Bestellung muss die Menge der bestellten Waren und deren Eigenschaften, einschließlich der Art der Spannung, angeben und die Einheitspreise, Liefer- und Zahlungsbedingungen angeben, die im Angebot und/oder im Angebot enthalten sind.
    • Jede Bestellung, die dem Verkäufer schriftlich zu übermitteln ist, gilt bis zur entsprechenden Auftragsbestätigung als fest und verbindlich für den Käufer, wobei im Falle von Abweichungen zwischen dem Inhalt des Angebots und dem der Auftragsbestätigung und/oder zwischen dem Inhalt der Bestellung und dem der Auftragsbestätigung letztere als angenommen gilt und der Kaufvertrag zustande kommt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung eine Anfechtung der Auftragsbestätigung übermittelt.
    • Bestellungen gelten nur und ausschließlich nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Käufer als angenommen und für den Verkäufer verbindlich.
    • Die Erteilung einer Bestellung durch den Käufer an den Verkäufer gilt als Annahme dieser AGB; sie haben Vorrang vor allen anderen Vereinbarungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.

 

  1. PREIS
    • Der Preis muss vom Käufer an den Verkäufer per Banküberweisung auf das Bankkonto gezahlt werden, das vom Verkäufer in der entsprechenden Auftragsbestätigung gemäß den darin angegebenen Bedingungen angegeben wird und ohne Mehrwertsteuer gilt. Der Käufer verpflichtet sich ferner, alle Zölle und/oder Steuern zu zahlen, die sich aus dem Kauf der Waren ergeben oder anderweitig damit zusammenhängen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
    • Wenn die Zahlung des Preises verspätet erfolgt:
  1. der Käufer muss dem Verkäufer die im Gesetzesdekret Nr. 231/2001 (in geltender Fassung) vorgesehenen Verzugszinsen zahlen und
  2. der Verkäufer hat das Recht, jede ausstehende Lieferung und/oder Unterstützung bis zur vollständigen Zahlung des vom Käufer geschuldeten Betrags auszusetzen.
    • Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die in der Preisliste angegebenen Preise jederzeit zu ändern, da, wie in den Definitionen angegeben, der in der zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung geltenden Preisliste angegebene Preis maßgeblich ist.

4.4     Die Handelsforderungen des Verkäufers können durch eine Kreditversicherung abgesichert sein. Sollte die Versicherung, die sich auf den Käufer, die einzelne Bestellung oder die entsprechende Forderung bezieht, zu irgendeinem Zeitpunkt nach Ausstellung des Angebots, der Auftragsbestätigung und/oder während der Ausführung der Bestellung reduziert, widerrufen, ausgesetzt, nicht gewährt, nicht verlängert oder ganz oder teilweise entfallen, ist der Verkäufer berechtigt, die ursprünglich vereinbarten Zahlungsbedingungen einseitig zu ändern und die vollständige Zahlung des Restbetrags des Preises bis zum Datum der Ausstellung der Mitteilung „Ware bereit“ oder zu einem vom Verkäufer in der entsprechenden schriftlichen Mitteilung angegebenen abweichenden Termin zu verlangen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der so geänderten Fristen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ausführung der Bestellung auszusetzen, die Lieferung der Waren nicht vorzunehmen und/oder alle weiteren gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen, wobei das Recht des Verkäufers auf Zahlung der geschuldeten Beträge in jedem Fall unberührt bleibt.

 

  1. EIGENTUMSVORBEHALT
    • Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Waren Eigentum des Verkäufers ist und bleibt; der Käufer verpflichtet sich, das Notwendige zu tun, damit der oben genannte Umstand auch für Dritte offensichtlich wird. Dem Käufer ist es ausdrücklich untersagt, eine Verfügung in Bezug auf die Waren zu treffen, bevor er den Preis vollständig bezahlt hat.
    • Ab dem Datum der Lieferung der Waren, sofern der Preis noch nicht vollständig bezahlt wurde, übernimmt der Käufer die Waren in sein Gewahrsam, und jegliche Haftung für Schäden an den Waren und/oder für Schäden, die durch die Waren bei Dritten verursacht werden, geht ausschließlich zu Lasten des Käufers.
    • Verstößt der Käufer gegen seine Verpflichtungen aus dieser Ziffer 5, hat der Verkäufer das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Käufer, das sich aus der Auftragsbestätigung ergibt, mit sofortiger Wirkung per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen, wobei er den vom Käufer bereits gezahlten Betrag als Vertragsstrafe einbehält, unbeschadet etwaiger weiterer Schäden.

 

  1. LIEFERBEDINGUNGEN
    • Die Lieferung der Waren und/oder eines Teils davon muss ab Werk (Incoterms 2020) bei Achilli s.r.l. Via Montescudo, 148 - 47924 Rimini (Italien) erfolgen, sofern nicht anders schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
    • Die Lieferfristen sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer sein Bestes tun wird, um die angegebenen Fristen einzuhalten. Der Käufer ist daher nicht berechtigt, die Zahlung einer Verzugsgebühr und/oder Entschädigung für direkte und/oder indirekte Schäden in Bezug auf etwaige Verzögerungen bei der Lieferung der Waren zu verlangen oder zu verlangen.
    • Innerhalb von 20 (zwanzig) Kalendertagen ab dem in der Mitteilung über die Fertigware angegebenen Datum muss der Käufer die entsprechende Abholung veranlassen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann der Verkäufer die sofortige Zahlung des gesamten Preises – falls noch nicht geschehen – unabhängig von der erfolgten Lieferung verlangen und erhalten oder nach eigenem Ermessen die Bestellung als ausgesetzt betrachten und die bestellte Ware anderen zuweisen, wobei ab diesem Zeitpunkt neue Lieferfristen für den Käufer mit einer möglichen Aktualisierung des Preises gelten. Darüber hinaus behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Käufer für die Lagerung der Waren ab dem in der Fertigstellungsanzeige angegebenen Datum eine tägliche Vertragsstrafe in Höhe von Euro 10,00 (zehn) in Rechnung zu stellen, zusätzlich zu den Kosten für den Transport der Waren und etwaigen größeren Schäden.
    • Der Transport und die Versicherung der Waren gehen vollständig zu Lasten des Käufers, sowohl in finanzieller als auch in haftungsrechtlicher Hinsicht. Der Käufer haftet daher für alle Verluste und/oder Schäden an den Waren ab dem Zeitpunkt der Lieferung, die gemäß und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikels 6 erfolgt.

 

  1. HÖHERE GEWALT

Im Falle von Streiks, Aussperrungen, Bränden, fehlenden Zollgenehmigungen, Kriegen, Unruhen, Pandemien, behördlichen Aufforderungen, Anordnungen ziviler oder militärischer Behörden und allgemein bei allen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, hat der Verkäufer das Recht, die Menge der verkauften Waren zu reduzieren oder ihre Lieferung zu verschieben, wobei der Käufer in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz irgendeiner Art hat. 

Der Käufer ist nicht berechtigt, aus welchem Grund auch immer, die Zahlung für die Waren zu verzögern oder auszusetzen.

 

  1. GARANTIE UND KUNDENDIENST
    • Der Verkäufer erklärt und garantiert, dass die Waren:
  1. frei von Mängeln sind;
  2. der Auftragsbestätigung entsprechen.

8.2     Bei Erhalt der Waren ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich die Menge, die Anzahl der Packstücke, den offensichtlichen Zustand sowie die Übereinstimmung mit der Bestellung und der Auftragsbestätigung zu prüfen. Etwaige Beanstandungen hinsichtlich offensichtlicher Mängel, Fehlmengen, sichtbarer Schäden, Lieferfehler oder anderer sofort erkennbarer Abweichungen sind dem Verkäufer spätestens innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen ab Erhalt der Waren schriftlich mitzuteilen und, sofern zutreffend, auch auf dem Lieferschein bei der Lieferung zu vermerken. Nach Ablauf dieser Frist ohne Beanstandung gelten die Waren in jeder Hinsicht als angenommen, was offensichtliche Mängel und sofort erkennbare Abweichungen betrifft, unbeschadet der Bestimmungen des folgenden Artikels 8.3 bezüglich versteckter Mängel. Es versteht sich, dass, wenn die Lieferung durch den Verkäufer in Abweichung von Artikel 6 erfolgt, alle bei der Lieferung sichtbar festgestellten Anomalien, wie beispielhaft Dellen und/oder beschädigte Verpackungen, unverzüglich schriftlich auf dem Lieferschein zu melden sind; unterbleibt dies und verliert der Verkäufer die Versicherung des Transporteurs/Spediteurs, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die entsprechenden Kosten für Reparatur und/oder Ersatz in Rechnung zu stellen.

  • Versteckte Mängel sind vom Käufer innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen nach ihrer Entdeckung und in jedem Fall spätestens 12 (zwölf) Monate nach Lieferung der Waren schriftlich zu melden.
  • Der Verkäufer gewährleistet die Waren für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten ab dem Datum der Lieferung an den Käufer oder, falls zutreffend, an den Endverbraucher und in jedem Fall nicht später als 24 (vierundzwanzig) Monate nach dem Versand. Im Falle einer Mängelrüge an den Waren, die der Käufer erhält, hat der Verkäufer das Recht, diese Waren zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wird vereinbart, dass der Käufer die beanstandeten Waren und/oder den angeblich mangelhaften Teil davon für mindestens 60 (sechzig) Kalendertage ab dem Datum der Beanstandung aufbewahrt, um eine einvernehmliche Prüfung durch die Parteien zu ermöglichen.
  • Nach Feststellung des Vorliegens von Mängeln an den Waren kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen:
  1. die mangelhafte Ware zu reparieren;
  2. defekte Ware zu ersetzen oder
  3. dem Käufer den für die mangelhafte Ware gezahlten Preis zu erstatten.

Es versteht sich jedoch, dass jede Rückgabe der Waren im Voraus schriftlich vom Verkäufer genehmigt werden muss. Wenn autorisiert, müssen die Rücksendungen an den Sitz des Verkäufers DAP Rimini (Incoterms 2020) gesendet werden, begleitet von einem regulären Transportdokument, das die Nummer und das Datum der Kaufrechnung enthält.  

  • In den Annahmen 8.5 (a) und (b) wird präzisiert, dass:
  1. die Kosten eines Technikers, falls sein Eingreifen erforderlich ist, nicht in dieser Garantie enthalten sind und müssen separat aufgeführt werden;
  2. im Falle des Austauschs von Teilen, die einer entsprechenden Entsorgung bedürfen, vereinbart wird, dass dies auf Kosten des Käufers erfolgt;
  3. dem Verkäufer können keine Reinigungs-, Strom-, Druckluft- oder Wasserkosten in Rechnung gestellt werden;
  4. das Personal des Käufers verpflichtet ist, mit den Technikern des Verkäufers zusammenzuarbeiten, indem es auf Anfrage Informationen und Videos zur Verfügung stellt und Tests durchführt, um das festgestellte Problem zu identifizieren, die gegebenenfalls vom Verkäufer angefordert werden.
    • In der Annahme 8.5 (c), oder wenn der Verkäufer nach eigenem Ermessen entscheidet, den Preis zu erstatten, wird eine Ermäßigung von 10% (zehn Prozent) für Verwaltungs-, Kontroll-, Test- und Wiedereinlagerungsgebühren angewendet und es gelten die Bestimmungen des letzten Absatzes des vorstehenden Artikels 8.5 und des folgenden Artikels 8.8.
    • Die mangelhafte Ware muss innerhalb von 15 (fünfzehn) Werktagen nach schriftlicher Anfrage des Verkäufers an den Verkäufer gesendet werden. Alle Verpackungs- und/oder Transportkosten, die für den Versand der defekten Waren (oder eines Teils davon) am Sitz des Verkäufers erforderlich sind, gehen vollständig zu Lasten des Käufers. Es versteht sich, dass der Verkäufer, wenn die mangelhaften Waren nicht innerhalb der in diesem Artikel genannten Fristen an ihn geschickt werden, das Recht hat, dem Käufer die Kosten für die Waren und/oder den Teil, der dem Käufer als Ersatz für die angeblich mangelhaften Waren geschickt wurde, in Rechnung zu stellen, wenn dieser nicht in der Lage ist, die tatsächliche Mangelhaftigkeit der Waren zu überprüfen.
    • Der Verkäufer haftet nicht für Konformitätsmängel und Fehler an den Waren oder Teilen davon:
  5. auch indirekt von Waren oder Produkten, die in den Waren enthalten sind oder nicht, die vom Käufer und/oder von Dritten aus irgendeinem Grund im Namen des Käufers geliefert, angegeben oder angefordert werden;
  6. vor normaler Verschlechterung durch Verschleiß, wie zum Beispiel der Arbeitstisch der Maschine;
  7. die Nichteinhaltung oder unsachgemäße Einhaltung der Vorschriften durch den Käufer, die in der vom Verkäufer zusammen mit den Waren bereitgestellten Betriebs- und Wartungsanleitung vorgesehen sind;
  8. die unsachgemäße Verwendung der Waren und/oder Unfälle, die durch Fahrlässigkeit, Unzulänglichkeit oder Unvorsichtigkeit des Käufers verursacht wurden und
  9. der fehlenden oder unsachgemäßen Aufbewahrung der Waren durch den Käufer oder durch Änderungen, Reparaturen und/oder Ersatz, die von ihm selbst oder von Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers durchgeführt werden.
    • Die Garantie ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn:
  10. der Verkäufer nicht in die Lage versetzt wird, die notwendigen Reparaturen oder den Austausch der mangelhaften Ware rechtzeitig durchzuführen und
  11. die Waren oder Teile davon trotz festgestellter Mängel verwendet werden.
    • Die hierin vorgesehene Garantie stellt die einzige und einzige Garantie dar, die der Verkäufer dem Käufer in Bezug auf die Waren gewährt, und wird anstelle einer anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantie gegeben, die sich aus dem Gesetz oder anderen Quellen ergibt.
    • Der Verkäufer kann vom Käufer oder einem Dritten, der die Waren verwendet, nicht für direkte, indirekte, Folgeschäden und/oder zufällige Schäden haftbar gemacht werden. Die Haftung des Verkäufers ist in jedem Fall auf den Preis der Waren beschränkt.
    • Nutzungszeiten der Güter von mehr als 40 Stunden pro Woche führen zu einer proportionalen Verkürzung der Garantiezeit.
    • In Bezug auf elektrische, elektronische, hydraulische und/oder andere Ausrüstungen, die ihre Individualität haben und deren Hersteller identifizierbar ist, ist der Verkäufer nur verpflichtet, dem Käufer, falls vorhanden, die gleiche Garantie zu geben, die er seinerseits von den Herstellern dieser Teile erhalten hat, und unter den Bedingungen, unter denen er sich direkt zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels hätte geltend machen können.

 

  1. PROGRAMME UND HANDBÜCHER
    • In Bezug auf die auf den Waren lizenzierten Programme und die Benutzerhandbücher erkennt der Käufer an, dass der Verkäufer keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Garantien gibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Garantien der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, dass die Programme den Bedürfnissen des Endbenutzers entsprechen und in den vom Endbenutzer gewählten Kombinationen funktionieren, dass sie fehlerfrei sind oder über Funktionen verfügen, die nicht in den Spezifikationen und Benutzerhandbüchern aufgeführt sind, und zwar in Bezug auf das Programm, die begleitenden schriftlichen Materialien und alle Begleitprogramme.
    • Die auf den Waren installierten Programme bleiben immer das ausschließliche Eigentum des Verkäufers und unterliegen dem Urheberrecht Dritter, das sich darauf beschränkt, dem Käufer die Nutzungslizenz zu erteilen, die ausschließlich und in Verbindung mit derselben Ware verwendet werden darf, die er daher nicht selbständig trennen, abgeben oder an Dritte veräußern darf.
    • In keinem Fall kann der Verkäufer für direkte oder indirekte, besondere oder Folgeschäden haftbar gemacht werden, die dem Endbenutzer oder irgendjemandem als Folge der Nutzung oder Nichtnutzung der lizenzierten Programme entstehen können, wie z. B. für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Informationsverlust oder andere wirtschaftliche Verluste, die sich aus der Nutzung der Programme ergeben. Die außergewöhnliche Haftung des Verkäufers ist auf einen Betrag beschränkt, der dem für das Programm tatsächlich gezahlten Betrag entspricht.

 

  1. INSTALLATION, ABNAHME UND SCHULUNG
    • Die Installation der Waren ist, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien, immer zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer lehnt jede Haftung für Schäden an der Ware und/oder dem Käufer und/oder Dritten ab, die sich aus der Installation der Waren durch den Verkäufer ergeben.
    • Wenn die Installation der Waren vom Verkäufer durchgeführt wird, wird das Honorar für die Installationsarbeiten zusammen mit den Reise- und Verpflegungskosten des zu diesem Zweck eingesetzten technischen Personals gesondert vom Preis der Waren berechnet, wie im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung angegeben. In jedem Fall muss das vom Verkäufer eingesetzte Personal vom Käufer in die Lage versetzt werden, die Installation der Waren unter geeigneten Umgebungsbedingungen, mit Hilfe geeigneter Mittel und Personal und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften durchzuführen. Der Käufer haftet sowohl zivil- als auch strafrechtlich für alle Schäden, die dem vorgenannten Personal im Falle eines Verstoßes gegen die geltenden Vorschriften durch den Käufer entstehen können.
    • Im Falle der Installation der Waren durch einen Techniker des Verkäufers hat der Käufer dafür zu sorgen, dass am für die Installation festgelegten Tag:
  1. die Ware bereits positioniert ist;
  2. die erforderlichen Elektro-, Sanitär- und Druckluftanschlüsse vorbereitet sind, wobei die für die Installation der Waren erforderlichen Anschlüsse durch vom Käufer bestelltes Fachpersonal auf dessen Kosten vorgenommen werden müssen;
  3. alle Werkzeuge und Materialien (z.B. zu schneidende Bleche), die für die Installation und Prüfung der Ware erforderlich sind, dem Ingenieur zur Verfügung gestellt werden.

Sollte das Vorgenannte an dem für die Installation vereinbarten Tag nicht bereit und verfügbar sein, gehen die Folgekosten, die durch die Notwendigkeit eines verlängerten Aufenthalts des Technikers in den Räumlichkeiten des Käufers entstehen, zu Lasten des Käufers.

  • Während des Aufenthalts des vom Verkäufer beauftragten Technikers auf dem Gelände des Käufers wird dieser ständig von Personal des Käufers begleitet und unterstützt.
  • Die Postproduktionsprüfung der Ware wird 15 (fünfzehn) Tage vor der Übergabe der Ware an den Käufer im Werk des Verkäufers durchgeführt. Wenn der Käufer bei der Abnahme anwesend sein möchte, muss er dies in jedem Fall schriftlich zusammen mit der Bestellung beantragen, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Ware nach der Abnahme in Anwesenheit des Käufers als angenommen gilt.

 

  1. Die in Broschüren, Katalogen und/oder auf der Website des Verkäufers enthaltenen Zeichnungen, Abbildungen, Angaben zu den Abmessungen der Waren, ihrer Funktionsfähigkeit, Kapazität und Effizienz sind für den Verkäufer so genau wie möglich unverbindlich. Es wird ad abundantiam darauf hingewiesen, dass im Falle einer Unstimmigkeit zwischen den Angaben in den oben aufgeführten Dokumenten und dem Angebot/Kostenvoranschlag immer die Angaben im Angebot/Kostenvoranschlag Vorrang haben.
  2. Die Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und Eigenschaften der Waren sowie alle anderen gelieferten Unterlagen bleiben Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht kopiert oder an Dritte weitergegeben werden.
  3. Der Verkäufer ist alleiniger Eigentümer der Unterscheidungszeichen und der Käufer nimmt diesen Umstand ausdrücklich zur Kenntnis. Der Käufer darf keine Maßnahmen ergreifen, die das Recht des Verkäufers auf Unterscheidungszeichen gefährden, verletzen, schädigen oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten. Das Eigentum und alle Rechte an den Unterscheidungszeichen liegt und bleibt beim Verkäufer. Jegliche Verwendung der Unterscheidungszeichen durch den Käufer in Übereinstimmung mit den hierin enthaltenen Bestimmungen kommt ausschließlich dem Verkäufer zugute, und der Käufer erwirbt keine Rechte in Bezug auf eines der Unterscheidungszeichen.
  4. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer impliziert keine Form von Partnerschaft, Agentur, Vertrieb oder Joint Venture zwischen den Parteien. Daher wird ausdrücklich vereinbart, dass der Käufer weder direkt noch indirekt als Vertreter des Verkäufers handeln oder im Namen des Verkäufers verhandeln darf.
  5. Der Käufer muss alle für die Einfuhr der Waren geltenden Vorschriften einhalten und ist allein für deren Einhaltung verantwortlich.
  6. Diese AGB ersetzen und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen und Vereinbarungen, mündlich oder schriftlich, zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand.
  7. Um gültig und wirksam zu sein, muss jede Änderung oder Ergänzung dieser AGB aus einer von beiden Parteien ordnungsgemäß unterzeichneten schriftlichen Urkunde hervorgehen.
  8. Diese AGB (und alle Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen) unterliegen italienischem Recht, wobei die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens ausdrücklich ausgeschlossen ist.
  9. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder einem Angebot, einem Auftrag oder einer Auftragsbestätigung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fragen der Auslegung, der Beendigung, der Relevanz und des Schadens), über die sich die Parteien nicht in gutem Glauben gütlich einigen können, ist ausschließlich das Gericht von Rimini zuständig.

 

Gemäß und für die Zwecke der Artikel 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuchs erklärt der Käufer, die folgenden Klauseln dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen sorgfältig gelesen zu haben und ausdrücklich zu genehmigen: Art. 3 (Bestellungen und Auftragsbestätigungen); Art. 4 (Preis, Zahlungsbedingungen, Steuern und Zollgebühren, Verzugszinsen, Aussetzung der Lieferung und Service, Preisänderungen); Art. 4.4 (einseitige Änderung der Zahlungsbedingungen im Falle fehlender Kreditversicherung); Art. 5 (Eigentumsvorbehalt); Art. 5.3 (Kündigung wegen Nichterfüllung und Anwendung von Vertragsstrafen); Art. 6.2 (Lieferfristen); Art. 6.3 (Mitteilung „Ware fertig“, Nicht-/verspätete Abholung der Ware, sofortige Zahlung des Preises, Aussetzung der Bestellung, Neuverteilung der Ware, Preisaktualisierung und Lagerstrafen); Art. 6.4 (Transport und Versicherung der Ware); Art. 8.2 und 8.3 (Fristen und Ausschlussfristen für Beanstandungen offensichtlicher und versteckter Mängel); Art. 8 (Garantie und Service, Einschränkungen, Ausschlüsse und Ausübungsmodalitäten); Art. 10 (Installation, Prüfung und Schulung); Art. 18 (anwendbares Recht); Art. 19 (ausschließliche Gerichtsbarkeit).